
Die in Berlin sitzende Gesellschaft Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erneuert ihre – die erst vor einem halben Jahr vergrößerten – Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele. Ab Juni 2009 wird die Spieleindustrie angehalten, eine an die FSK angelehnte Version zu verwenden. Die Gründe erklären sich durch die “Verbesserung der optischen Wahrnehmung”.
Die USK überprüft derweil ausschließlich Spiele- und Informationsprogramme, welche auf physikalischen Datenträgern gespeichert werden.
Nachtrag: Laut heise online sieht die USK in absehbarer Zeit ab, ihre Kompetenzen auf den Online-Spielebereich zu erweitern. Bei den aktuellen PC-Spiele- und Computerfachtiteln mit enthaltenden Datenträgern ist das dazugehörige USK-Label auf das Frontcover gedruckt. Bei Filminhalten, wie zum Beispiel bei Fernsehzeitschriften mit beigepackter Trailer-DVD, wird die entsprechende FSK-Variante genutzt.
Nun stellt sich neben der hiesigen Kennzeichnungspflicht die Frage:
Sollte zusätzlich darüber nachgedacht werden, die vorgestellten FSK/USK-Logos im Fernsehen durch Kurzeinblendung und/oder auf den Covern von Musik-Datenträgern anzuwenden bzw. auszuweiten?
Im zuletzt genannten Beispiel gibt es seit Jahren mehr oder weniger eingedeutschte Versionen des “Parental Advisory — Explicit Content/Lyrics”-Hinweises.
Illustration: USK, Pottval
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